17 June 2026, 19:23

82.000 Euro Strafe für manipulierte Stromzähler bei Cannabis-Anbau in Mietshaus

Marijuana Cultivation

82.000 Euro Strafe für manipulierte Stromzähler bei Cannabis-Anbau in Mietshaus

Ein Angeklagter wurde zur Zahlung von über 82.000 Euro verurteilt, nachdem er Strom- und Gaszähler manipuliert hatte, während er in einem Mietshaus Cannabis anbaute. Das Oberlandesgericht entschied zugunsten des Klägers und bestätigte Entschädigungszahlungen für den nicht erfassten Energieverbrauch sowie eine Vertragsstrafe.

Der Angeklagte hatte das Haus von Sommer 2019 bis Sommer 2021 gemietet und dort im großen Stil Cannabis angebaut. Die Plantage füllte nahezu jeden Raum, verbrauchte 28.900 Watt Leistung und rund 320.000 Kilowattstunden Strom über zwei Jahre hinweg. Im Juni 2021 nahm die Polizei den Angeklagten fest, der später wegen Drogendelikten zu einer Haftstrafe von drei Jahren und vier Monaten verurteilt wurde.

Der Kläger forderte vom Angeklagten etwa 94.000 Euro für den verbrauchten Strom. Der Angeklagte räumte lediglich eine niedrigere Schätzung von rund 12.000 Euro ein. Das Landgericht sprach dem Kläger zunächst zusätzliche 38.000 Euro zu, wies den Rest der Forderung jedoch ab.

Das Oberlandesgericht bestätigte das Urteil und anerkannte den Anspruch des Klägers auf Schadensersatz für den nicht registrierten Verbrauch. Zudem verhängte es eine Vertragsstrafe wegen der vorsätzlichen Zählermanipulation. Unter Berücksichtigung der vom Angeklagten eingeräumten Schuldsumme beläuft sich die insgesamt zugesprochene Entschädigung nun auf etwas mehr als 82.000 Euro.

Dem Angeklagten bleibt die Möglichkeit, eine Nichtzulassungsbeschwerde einzureichen, um eine Revision beim Bundesgerichtshof zu beantragen. Das Urteil unterstreicht die finanzielle Haftung für den Energieverbrauch während der illegalen Aktivitäten. Der Fall verdeutlicht die rechtlichen Konsequenzen von Zählermanipulationen und unbefugtem Energiebezug.

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