A39-Ausbau zwischen Wolfsburg und Lüneburg bleibt vorerst blockiert
Cathleen HövelA39-Ausbau zwischen Wolfsburg und Lüneburg bleibt vorerst blockiert
Der Ausbau der Autobahn A39 zwischen Wolfsburg und Lüneburg ist auf eine rechtliche Hürde gestoßen. Eine für Dienstag erwartete Gerichtsentscheidung könnte darüber befinden, ob die Bauarbeiten an den Abschnitten Wolfsburg und Gifhorn wiederaufgenommen werden dürfen. Das Projekt bleibt vorerst gestoppt, während die juristischen Auseinandersetzungen anhalten.
Streitpunkt ist der südliche Abschnitt der A39, der von Wolfsburg bis nach Ehra im nördlichen Landkreis Gifhorn führen soll. Dieser Teil umfasst auch die neue Rastanlage Tappenbecker Moor zwischen dem Autobahnkreuz Weyhausen und der geplanten Anschlussstelle Ehra.
2019 hatte der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss eingereicht. Das Gericht gab dem BUND 2020 zunächst recht. Nachdem die Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr Niedersachsen im Dezember 2020 ein Änderungsverfahren einleitete, reichte der BUND 2024 eine weitere Klage ein.
Die mündliche Verhandlung zu dieser jüngsten Klage wurde vom 13. Mai auf den 23. Juni verlegt. Auf der Website der Autobahn GmbH wird der Status des südlichen Abschnitts derzeit mit „Planfeststellungsbeschluss liegt vor, aber nicht vollziehbar“ geführt – bis das Gericht eine endgültige Entscheidung trifft.
Die A39 soll nach ihrer Fertigstellung Lüneburg, Wolfsburg, Helmstedt, Wolfenbüttel, Braunschweig und Salzgitter verbinden und in die A7 münden. Das anstehende Urteil wird entscheiden, ob der Bau fortgesetzt werden kann oder mit weiteren Verzögerungen zu rechnen ist. Die Entscheidung wird maßgeblich den Zeitplan für den Autobahnausbau prägen.






