08 May 2026, 22:16

BGH bestätigt Schiedsspruch im Valsartan-Skandal zugunsten von Hexal und Sandoz

Plakat, das zeigt, dass Big Pharma 2022 Amerikanern zwei bis drei Mal so viel für dieselben Medikamente berechnet hat wie in anderen Ländern, mit Bildern von Medikamentenflaschen und einer Spritze.

BGH bestätigt Schiedsspruch im Valsartan-Skandal zugunsten von Hexal und Sandoz

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat einen Schiedsspruch zugunsten der Pharmaunternehmen Hexal und Sandoz bestätigt. Das Urteil folgt auf einen langjährigen Streit um kontaminierte Valsartan-Medikamente, die 2018 zu massenhaften Rückrufen führten. Der Lieferant hatte die Zuständigkeit des Schiedsgerichts angefochten, unterlag jedoch schließlich in dem Verfahren.

Der Valsartan-Skandal brach im Juni 2018 aus, nachdem eine Verunreinigung mit N-Nitrosodimethylamin (NDMA), einem wahrscheinlichen Karzinogen, entdeckt worden war. Hexal und Sandoz gehörten zu den Unternehmen, die gezwungen waren, 2.308 Chargen ihrer Generika in 23 Ländern zurückzurufen.

Im April 2020 reichte Sandoz Klage gegen seinen chinesischen Lieferanten ein und forderte über 8,6 Millionen US-Dollar Schadensersatz sowie 12,2 Millionen US-Dollar für künftige Haftungsansprüche. Der Lieferant argumentierte, dass die Schiedsklauseln keine einzelnen Kaufaufträge abdeckten, und stellte die Zuständigkeit des Schiedsgerichts infrage.

Der BGH wies dieses Vorbringen zurück und entschied, dass jeder Kaufauftrag Teil des übergeordneten Rahmenliefervertrags war. Durch die stillschweigende Berufung auf dessen Bedingungen gelangte das Gericht zu dem Schluss, dass die Schiedsklausel anwendbar sei. Zudem wies es Vorwürfe ungleicher Verhandlungsmacht zurück und verwies darauf, dass die Interessen der Tochtergesellschaften während der Verhandlungen vertreten worden seien.

Der Schiedsspruch ist damit rechtskräftig, und der Lieferant haftet sowohl für die Schadensersatzforderungen als auch für künftige Verbindlichkeiten. Die Entscheidung bestätigt, dass das ursprüngliche Urteil zugunsten von Hexal und Sandoz vollstreckbar bleibt. Mit weiteren Berufungen, die das Ergebnis noch kippen könnten, ist nicht zu rechnen.

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