02 April 2026, 18:19

Blinder Medizinstudent scheitert vor Gericht – und die Debatte beginnt

Schwarz-weiß-Foto eines Mannes bei einer Augenuntersuchung durch einen Arzt, mit medizinischen Geräten und einem Fenster mit Vorhang im Hintergrund.

Blinder Medizinstudent scheitert vor Gericht – und die Debatte beginnt

Ein sehbehinderter Medizinstudent in Deutschland hat seinen juristischen Kampf um die volle Approbation verloren. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) bestätigte eine Entscheidung, die ihm wegen einer Makuladegeneration die Zulassung verweigert hatte. Der Fall wirft Fragen zu den Rechten von Menschen mit Behinderung und den Anforderungen an die ärztliche Berufsausübung auf.

Der Student, der sich auf Psychosomatische Medizin und Psychotherapie spezialisieren wollte, war zunächst nach der deutschen Approbationsordnung für Ärzte abgelehnt worden. Diese sieht vor, dass Antragsteller gesundheitlich in der Lage sein müssen, alle beruflichen Pflichten zu erfüllen. Zwar hatte ein Verwaltungsgericht zunächst zugunsten des Studenten entschieden, doch das Oberverwaltungsgericht hob dieses Urteil später auf.

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Das BVerwG räumte ein, dass die Approbation zwar eine uneingeschränkte Berufsausübung ermöglicht, Ärzte aber nicht zwingend jeden denkbaren Eingriff durchführen müssen. Gleichzeitig erkannte das Gericht an, dass sehbehinderte Bewerber ungleichen Zugang zum Beruf haben. Es verwies jedoch darauf, dass eine eingeschränkte Zulassung praktische Probleme mit sich bringen könnte – etwa bei der genauen Festlegung, welche Tätigkeiten der Arzt ausüben darf.

Das Urteil unterstreicht den Konflikt zwischen Patientensicherheit und dem Schutz der Rechte von Ärzten mit Behinderung. Zwar bezog das Gericht antidiskriminierungsrechtliche Grundsätze in seine Überlegungen ein, hielt aber letztlich an der Forderung fest, dass uneingeschränkte gesundheitliche Eignung eine zentrale Voraussetzung für die volle Approbation bleibt.

Die Entscheidung lässt den Studenten ohne volle Zulassung zurück – trotz seines Fokus auf ein Fachgebiet, das weniger auf das Sehvermögen angewiesen ist. Offizielle Daten dazu, wie viele deutsche Ärzte aufgrund einer Behinderung ähnlichen Einschränkungen unterliegen, gibt es nicht. Der Fall könnte die Debatte darüber anheizen, wie sich berufliche Standards mit gleichen Chancen für Mediziner mit Behinderung in Einklang bringen lassen.

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