14 April 2026, 04:18

Brandenburgs Justiz verbietet religiöse Symbole für Richter und Staatsanwälte

Titelblatt der ersten Auflage der deutschen Verfassung mit einer Adlerillustration und Text sowie einer Darstellung einer Person, die die deutsche Regierung darstellt.

Brandenburgs Justiz verbietet religiöse Symbole für Richter und Staatsanwälte

Brandenburg plant Neutralitätsgesetz: Richter und Staatsanwälte sollen keine religiösen oder politischen Symbole tragen

Brandenburg will ein Neutralitätsgesetz einführen, das Richtern und Staatsanwälten verbietet, in Gerichtsverhandlungen religiöse oder politische Symbole zu tragen. Betroffen wären unter anderem Kopftücher, Kippas und Kreuze. Ziel der Regelung ist es, jeden Anschein von Befangenheit bei juristischen Entscheidungen zu vermeiden.

Die rot-schwarze Koalitionsregierung des Landes treibt das Gesetz voran, um das Vertrauen der Bürger in die Justiz zu stärken. Offizielle Vertreter argumentieren, dass die Bevölkerung sicher sein müsse, dass Urteile allein auf der Grundlage des Rechts und nicht aufgrund persönlicher Überzeugungen gefällt werden. Das Potsdamer Justizministerium hat noch nicht bestätigt, wann die Gesetzesvorlage beraten wird.

Mehrere andere Bundesländer, darunter Berlin, haben bereits ähnliche Neutralitätsgesetze umgesetzt. Brandenburgs Initiative folgt auf jahrelange Debatten in Deutschland über religiöse Symbole im öffentlichen Dienst – insbesondere bei muslimischen Lehrerinnen und Richterinnen.

Stephan Kirschnick, Vorsitzender des Brandenburgischen Richterbundes, unterstützt die Maßnahme. Er schlägt vor, das Verbot auch auf Laienrichter auszuweiten, einschließlich solcher mit sichtbaren religiösen Tattoos. Kirschnick berichtete zudem, dass mindestens eine Referendarin in Brandenburg beantragt habe, im Gerichtssaal ein Kopftuch zu tragen, ihr stattdessen jedoch eine ausbildende Staatsanwältin zugewiesen worden sei.

Der Brandenburgische Richterbund steht hinter dem Vorhaben. Seine Unterstützung unterstreicht die Forderung, dass die Neutralität der Justiz im Gerichtssaal sichtbar gewahrt werden müsse.

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Sollte das Gesetz verabschiedet werden, würde Brandenburg sich anderen Bundesländern anschließen, die religiöse Symbole in der Justiz einschränken. Das Verbot würde alle sichtbaren Zeichen des Glaubens oder der politischen Gesinnung während Gerichtsverhandlungen umfassen. Die Landesregierung betont, dass die Regelung notwendig sei, um die Unparteilichkeit des Rechtssystems zu bewahren.

Quelle