Bund und Länder einig: Arbeitgeberbeiträge zum Familienlastenausgleich sinken ab 2028
Cathleen HövelBund und Länder einig: Arbeitgeberbeiträge zum Familienlastenausgleich sinken ab 2028
Bund und Länder haben sich auf die Finanzierung einer Senkung der Arbeitgeberbeiträge zum Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) um einen Prozentpunkt geeinigt. Die ab 2028 gültige Vereinbarung schließt eine Finanzierungslücke von 600 Millionen Euro. Staatssekretärin im Finanzministerium, Barbara Eibinger-Miedl, bestätigte die Einigung im Namen der Bundesregierung.
Erste Gespräche waren ins Stocken geraten, nachdem der Bund vorgeschlagen hatte, die Senkung der Lohnnebenkosten durch eine Anpassung der Länderanteile an den Steuereinnahmen auszugleichen. Die Länder lehnten diesen Ansatz zunächst ab. Nach intensiven Verhandlungen einigte man sich schließlich auf einen Kompromiss: Die Bundesländer werden sich mit 200 Millionen Euro beteiligen und damit ein Drittel des Fehlbetrags decken.
Finanzminister Markus Marterbauer bestätigte, dass Länder und Gemeinden die Lasten gemeinsam tragen werden. Die Vereinbarung sieht zudem Mittel aus der EU-Aufbaufazilität (Resilience and Recovery Facility) vor – eine langjährige Forderung der Länder. Anton Mattle, Vorsitzender der Landeshauptleutekonferenz, begrüßte das Ergebnis, gab jedoch keine weiteren Details bekannt.
Die finanzielle Beteiligung der Länder ist bis 2028 befristet. Danach wird das Thema im Rahmen der Verhandlungen für den neuen Finanzausgleich, der 2029 beginnen soll, erneut aufgegriffen.
Die Einigung sichert die Stabilität des FLAF durch eine Finanzierungssumme von 600 Millionen Euro. Die Länder steuern 200 Millionen Euro bei, der Restbetrag stammt aus anderen Quellen, darunter EU-Mittel. Die vorübergehende Lösung lässt Spielraum für weitere Diskussionen im nächsten Finanzausgleichsvertrag.






