Bundesbehörde verklagt dm wegen Online-Verkaufs rezeptfreier Medikamente
Cathleen HövelBundesbehörde verklagt dm wegen Online-Verkaufs rezeptfreier Medikamente
Bundeswettbewerbsbehörde verklagt Drogeriekette dm
Die deutsche Wettbewerbsbehörde hat rechtliche Schritte gegen die Drogeriemarktkette dm eingeleitet. Die vor dem Landgericht Karlsruhe eingereichte Klage richtet sich gegen den Versandhandel des Unternehmens mit rezeptfreien Medikamenten. Die Behörde wirft dm vor, durch die Ausnutzung einer rechtlichen Grauzone gegen apothekenrechtliche Vorschriften zu verstoßen.
Streitpunkt ist die Praxis von dm, Rezeptmedikamente über eine hauseigene tschechische Online-Apotheke abzuwickeln. Zwar hat die Apotheke ihren Sitz im Ausland, doch der Hauptabsatzmarkt bleibt Deutschland. Die Aufsichtsbehörden argumentieren, dass dieses Modell gegen das Apothekengesetz verstößt, das Unabhängigkeit vorschreibt und es Nicht-Apothekern untersagt, solche Dienstleistungen zu betreiben.
Zudem hebt die Behörde Bedenken beim Verbraucherschutz hervor: Durch die Vermischung von apothekenpflichtigen Medikamenten mit dem regulären Drogeriesortiment verwische dm die Grenze zwischen regulierten und nicht regulierten Verkäufen. Die Beamten betonen, dass selbst in stationären Filialen eine separate "Apotheken-Ecke" illegal wäre – daher müssten dieselben Regeln auch online gelten.
Das Verfahren könnte richtungsweisend für andere Händler sein, die den Online-Medikamentenmarkt erschließen wollen. Die Entscheidung wird zeigen, ob ähnliche Geschäftsmodelle mit dem deutschen Recht vereinbar sind. Rechtliche Klarheit ist nun dringend nötig, da die Klage die Balance zwischen Innovation und Verbraucherschutz in der Arzneimittelversorgung auf die Probe stellt.
Das Urteil des Gerichts wird die Zukunft des Online-Medikamentenverkaufs in Deutschland prägen. Sollte die Behörde obsiegen, müsste dm sein Angebot umstrukturieren oder mit Sanktionen rechnen. Zudem wird das Urteil maßgeblich klären, wie streng Apothekengesetze auf grenzüberschreitenden Digitalhandel anzuwenden sind.






