Bundessozialgericht stoppt Kürzungen bei Bürgergeld durch Einmalzahlungen
Philip BinnerJobcenter kann Kassels einmalige Energiezahlung auf das Bürgergeld verrechnen - Bundessozialgericht stoppt Kürzungen bei Bürgergeld durch Einmalzahlungen
Ein aktuelles Urteil des Bundessozialgerichts klärt, wie einmalige Zahlungen die Leistungen von Bürgergeld-Empfängern beeinflussen. Demnach dürfen Jobcenter Beträge wie Steuererstattungen nicht auf die Sozialleistungen anrechnen, wenn diese lediglich alte Schulden begleichen, statt das verfügbare Einkommen zu erhöhen. Das Urteil könnte auch das neu beschlossene universelle Grundsicherungssystem prägen, das der Bundestag Anfang dieses Monats verabschiedet hat.
Ausgangspunkt des Falls war eine einmalige "Bürgerenergiepauschale" in Höhe von 75 Euro pro Person, die die Stadt Kassel 2022 auszahlte. Die Mittel sollten die durch Russlands Angriff auf die Ukraine gestiegenen Energiekosten abfedern. Lokale Jobcenter werteten die Zahlung zunächst als Einkommen und kürzten den Empfängern im Folgemonat die Leistungen.
Sechs Bürgergeld-Bezieher klagten gegen diese Praxis. Das Landessozialgericht Darmstadt bestätigte die Kürzungen zunächst, doch das Bundessozialgericht hob das Urteil später auf. Die Richter argumentierten, dass einmalige Zahlungen, die Schulden verringern – nicht aber die Kaufkraft steigern –, keine Leistungsminderungen auslösen dürften.
Das Urteil (Aktenzeichen: B 4 AS 9/20 R) setzt einen Präzedenzfall für künftige Sozialpolitiken. Es könnte übermäßige Abzüge im Rahmen der neuen universellen Grundsicherung begrenzen, die Kritiker als verfassungswidrig strenge Vermögensprüfungen und Sanktionen bewerten.
Die Entscheidung schützt Empfänger davor, durch Einmalzahlungen in die Schuldenfalle zu geraten. Gleichzeitig deutet sie auf mögliche rechtliche Hürden für die geplante Sozialreform 2026 hin. Die vom Bundestag beschlossenen verschärften Regeln könnten nun einer weiteren gerichtlichen Prüfung unterzogen werden.