DBB kritisiert Besoldungsreform als ungerecht und verfassungswidrig
Deutscher Beamtenbund (DBB) fordert Nachbesserungen am Entwurf für die Besoldungsreform
Der Deutsche Beamtenbund (DBB) hat Änderungen am Regierungsentwurf für die geplante Besoldungsreform gefordert. Zwar unterstützt die Organisation Teile des Vorhabens, kritisiert jedoch zentrale Punkte als verfassungswidrig und ungerecht für Beamtinnen und Beamte.
Ziel der Reform ist es, die Einstiegsgehälter von Bundesbediensteten anzuheben – gleichzeitig soll jedoch das langjährige Prinzip des „Alleinverdienerzuschlags“ abgeschafft werden, was der DBB entschieden ablehnt.
Der Gesetzentwurf sieht zwar höhere Anfangsgehälter vor, was der Verband begrüßt. Gleichzeitig fällt jedoch die Regelung weg, nach der Beschäftigte mit Familienunterhalt bisher höhere Bezüge erhielten. Der DBB argumentiert, dass das Einkommen des Partners oder der Partnerin nicht im Einflussbereich der Beamtin oder des Beamten liege und die Streichung daher „unzulässig“ sei.
Für Führungskräfte sind nur geringe Gehaltserhöhungen vorgesehen; zudem sollen die bestehenden Tarifabschlüsse des öffentlichen Dienstes einfach auf die Spitzenverdiener ausgeweitet werden. Besonders kritisch sieht der DBB die geplante Differenz von nur 1,6 Prozent zwischen den Besoldungsgruppen B3 und B4 an. Laut Analyse des Verbandes verstoße diese Spanne gegen verfassungsrechtliche Vorgaben für eine angemessene Gehaltsstaffelung.
Der DBB betont, dass die 1,6-Prozent-Marke „mit leistungsgerechter Besoldung unvereinbar“ sei, und fordert eine „kritische Überprüfung“ der Einkommensunterschiede innerhalb der B-Besoldung. Auf Nachfrage zu diesen Bedenken lehnte das Innenministerium eine Stellungnahme zu den Anpassungen der B-Skala ab.
Die Haltung des DBB spiegelt eine grundsätzliche Unzufriedenheit mit der Ausbalancierung der Reform wider: Zwar verbessern sich die Einstiegsgehälter, doch die Änderungen bei den Bezügen für höhere Dienstgrade und die Streichung familienbezogener Zulagen bleiben umstritten.
Im Mittelpunkt der Kritik stehen die 1,6-Prozent-Differenz in der B-Besoldung und die Abschaffung des Alleinverdienerzuschlags. Ohne Nachbesserungen, warnt der Verband, könnte die Reform verfassungsrechtliche Standards für eine faire Besoldung verfehlen. Bisher hat die Regierung auf die Forderungen nach Änderungen nicht reagiert.






