24 March 2026, 04:17

Frankfurter Gericht erlaubt "toxisch" und "manipulativ" als geschützte Meinungsäußerung

Ein Mann in einem weißen Hemd und Brille spricht in ein Mikrofon, wahrscheinlich in Reaktion auf eine Entscheidung des Obersten Gerichts.

Frankfurter Gericht erlaubt "toxisch" und "manipulativ" als geschützte Meinungsäußerung

Ein Frankfurter Gericht hat entschieden, dass die Bezeichnung einer Person als "toxisch" und "manipulativ" unter den Schutz der Meinungsfreiheit fällt. Das Urteil erging nach einem Rechtsstreit, den eine selbsternannte "Bewusstseinstrainerin" und "Medium" angestrengt hatte, um einer ehemaligen Klientin solche Äußerungen zu untersagen. Die Entscheidung ist nun rechtskräftig, weitere Rechtsmittel sind ausgeschlossen.

Der Fall begann, als die Klägerin, die als "Bewusstseinstrainerin" und "Medium" arbeitet, rechtliche Schritte gegen eine ehemalige Kundin einleitete. Sie wollte verhindern, dass diese sie als "toxisch" und "manipulativ" bezeichnet. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main prüfte, ob diese Aussagen rechtliche Grenzen überschritten.

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Das Gericht kam zu dem Schluss, dass es sich um Werturteile und nicht um unwahre Tatsachenbehauptungen handelte. Die Richter betonten, dass die Meinungsfreiheit alle Arten von Äußerungen schütze – ob wertvoll oder wertlos, richtig oder falsch. Da sich die Kritik auf das berufliche Verhalten der Klägerin und nicht auf ihre persönliche Charakter bezog, blieb sie vom Schutz der Meinungsfreiheit umfasst.

Das am 11. März 2026 ergangene Urteil (Aktenzeichen: 3 W 6/26) bestätigt, dass digitale Meinungsäußerungen denselben rechtlichen Schutz genießen können wie traditionelle Aussagen. Ob dieses Urteil ähnliche Fälle in anderen Bundesländern beeinflussen wird, ist derzeit nicht bekannt.

Mit dem rechtskräftigen Beschluss darf die Beklagte die Klägerin weiterhin als "toxisch" und "manipulativ" bezeichnen, ohne rechtliche Konsequenzen fürchten zu müssen. Die Entscheidung unterstreicht, dass selbst scharfe berufliche Kritik als geschützte Meinungsäußerung gelten kann. Noch ist nicht absehbar, wie sich dieses Urteil auf künftige Streitigkeiten über Online-Bewertungen auswirken wird.

Quelle