19 June 2026, 22:15

Gefangener flieht während begleiteten Urlaubs aus niedersächsischem Gefängnis Celle

Flucht wirft Fragen auf: Mörder bekommt Tagesausgang - Wie kann das sein?

Gefangener flieht während begleiteten Urlaubs aus niedersächsischem Gefängnis Celle

Ein wegen Mordes verurteilter Straftäter ist während eines begleiteten Ausgangs aus dem Gefängnis Celle in Peine geflohen. Der Vorfall hat Bedenken hinsichtlich der Sicherheit des Strafvollzugssystems in Niedersachsen ausgelöst, insbesondere bei der CDU-Landtagsfraktion.

Benjamin F. verbüßte eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes, als er während eines überwachten Urlaubs flüchtete. Nach Paragraf 13 des Niedersächsischen Justizvollzugsgesetzes können zu lebenslanger Haft verurteilte Straftäter Lockerungen gewährt werden, wenn sie mindestens zehn Jahre ihrer Strafe verbüßt haben. Für unbegleitete Außenaktivitäten oder kurzfristigen Urlaub beträgt die Mindestdauer jedoch acht Jahre – eine Voraussetzung, die Benjamin F. erfüllt hatte.

Vor seiner Flucht hatte er bereits 38 begleitete Ausgänge erhalten. Die Behörden stuften ihn aufgrund einer Verhaltensbeurteilung als nicht flucht- oder rückfallgefährdet ein. Während seiner Flucht besuchte er seine Mutter in Vöhrum mit seinem eigenen Motorrad, das in Braunschweig zugelassen war.

Betreuer bei solchen Ausgängen überwachen die Häftlinge nicht ständig, sondern unterstützen sie dabei, den Zweck des Urlaubs zu erfüllen. Benjamin F. floh mit seinem Motorrad und wurde später nach einem Verkehrsunfall in Italien wieder gefasst.

Die Flucht hat Kritik an den aktuellen Regelungen für Lockerungen bei Hochrisiko-Häftlingen ausgelöst. Benjamin F. befindet sich nach seiner erneuten Festnahme weiterhin in Haft. Der Fall hat die Debatte über das Spannungsfeld zwischen Resozialisierung und öffentlicher Sicherheit im Strafvollzug neu entfacht.

Cashback bei deinen
Lieblingsrestaurants und Services

Kaufe Gutscheine und spare in deinen Lieblingsorten in deiner Nähe

LiberSave App auf Smartphones
Quelle