Gericht bestätigt AfD als "Verdachtsfall" – Überwachung bleibt geheim
Cathleen HövelGericht bestätigt AfD als "Verdachtsfall" – Überwachung bleibt geheim
Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat entschieden, dass die hessischen Behörden ihre Überwachung der Partei Alternative für Deutschland (AfD) im Jahr 2022 nicht öffentlich offengelegt haben. Die Entscheidung wurde am Mittwoch bekannt gegeben, nachdem der Landesverband der Partei rechtlich dagegen vorgegangen war. Das Gericht stufte die AfD zudem als „Verdachtsfall“ ein, der von den Verfassungsschutzbehörden beobachtet wird.
In seiner Begründung wies das Gericht eine frühere Beschwerde des AfD-Landesverbands von September 2025 zurück. Die Richter sahen konkrete Belege dafür, dass die Partei aktiv gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung Deutschlands arbeite. Zudem stellten sie fest, dass die AfD ein „völkisches Volksverständnis“ fördere und die Würde von Ausländern, insbesondere von Asylsuchenden, angreife.
Das Gericht verwies darüber hinaus auf diskriminierende Praktiken innerhalb der Partei, bei denen deutsche Staatsbürger je nach Migrationshintergrund unterschiedlich behandelt würden. Es deutete auch an, dass die AfD darauf abziele, das Vertrauen der Bevölkerung in die demokratischen Institutionen des Landes zu untergraben. Zwar anerkennt das Gericht das Recht der Partei auf freie Meinungsäußerung, doch rechtfertigten diese Faktoren nach Ansicht der Richter ihre Einstufung als Überwachungsobjekt.
Das Urteil bestätigt den Status der AfD als „Verdachtsfall“ und bestätigt die Entscheidung der Behörden, die Überwachung nicht öffentlich zu machen. Die Feststellungen des Gerichts verweisen auf konkrete Handlungen der Partei, die mit demokratischen Prinzipien unvereinbar sind. Die Entscheidung stärkt damit die rechtliche Grundlage für die weitere Beobachtung der AfD durch die Sicherheitsbehörden.






