09 June 2026, 16:17

Gericht bestätigt: Privatschule darf Schülerin nach Fehlzeiten ausschließen

Urteil: Privatschule darf Schüler mit vielen Fehltagen ablehnen

Gericht bestätigt: Privatschule darf Schülerin nach Fehlzeiten ausschließen

Eine Privatschule in Frankfurt am Main hat einen Rechtsstreit um ihre Entscheidung gewonnen, eine 17-jährige Schülerin nicht wieder einzuschulen. Das Oberlandesgericht urteilte, dass die Schule berechtigt handelte, nachdem die Schülerin wiederholt unentschuldigt gefehlt hatte. Der Fall begann, als die Schule sich weigerte, den Vertrag der Schülerin für das folgende Schuljahr zu verlängern.

Die Schülerin besuchte eine englischsprachige Privatschule, an der die Verträge jährlich erneuert wurden. Im Laufe der Zeit häufte sie eine erhebliche Anzahl unentschuldigter Fehltage an – weit mehr als entschuldigte. Die Schule argumentierte, dass ihre mangelnde Anwesenheit Zweifel an ihrem Lernengagement aufwarf und das Lehrpersonal zusätzlich belastete.

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Die Einrichtung hatte den Eltern zunächst eine Frist gesetzt, ihre Tochter für das nächste Jahr wieder anzumelden, die diese jedoch verpassten. Dennoch hatte die Schule zuvor Flexibilität gezeigt, indem sie Nachprüfungen anbot und damit ihre Bereitschaft demonstrierte, die Schülerin zu unterstützen. Als die Eltern die Entscheidung jedoch anfochten, gab ihnen das Amtsgericht Frankfurt zunächst recht und verpflichtete die Schule, die Schülerin weiter zu unterrichten.

Das Oberlandesgericht hob dieses Urteil später auf. Es kam zu dem Schluss, dass die Ablehnung der Schule nicht willkürlich war, angesichts der schlechten Anwesenheitsbilanz der Schülerin. Die Richter präzisierten, dass Schulen Verträge nur dann verlängern müssen, wenn eine Ablehnung unzumutbar wäre – was in diesem Fall nicht zutraf.

Die endgültige Entscheidung bestätigt, dass Privatschulen die Wiedereinschulung verweigern dürfen, wenn das Verhalten einer Schülerin oder eines Schülers – wie etwa wiederholtes unentschuldigtes Fehlen – dies rechtfertigt. Das Urteil unterstreicht zudem, dass Schulen zwar fair handeln müssen, aber nicht verpflichtet sind, Schülerinnen und Schüler zu behalten, die grundlegende Erwartungen nicht erfüllen. Der Fall schafft nun einen Präzedenzfall für ähnliche Streitigkeiten in der Zukunft.

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