Gericht gibt Klara Schedlich in #MeToo-Streit gegen Stefan Gelbhaar recht
Ronald KramerGericht gibt Klara Schedlich in #MeToo-Streit gegen Stefan Gelbhaar recht
Ein deutsches Gericht hat im Rechtsstreit zwischen der Grünen-Politikerin Klara Schedlich und dem ehemaligen Bundestagsabgeordneten Stefan Gelbhaar zugunsten Schedlichs entschieden. Im Mittelpunkt des Verfahrens standen Aussagen, die sie in einer eidesstattlichen Versicherung zu #MeToo-Vorwürfen gegen Gelbhaar gemacht hatte. Mit dem Urteil darf sie bestimmte Behauptungen trotz früherer Zweifel an deren Richtigkeit öffentlich wiederholen.
Der Streit begann, als mehrere #MeToo-Vorwürfe gegen Stefan Gelbhaar bekannt wurden. Dieser wies die Anschuldigungen vehement zurück und bezeichnete sie als falsch. Später stellten sich die Vorwürfe als unbelegt heraus, woraufhin der Rundfunksender RBB eine Entschuldigung veröffentlichte.
Die Affäre kostete Gelbhaar seine sichere Nominierung für die Bundestagswahl. Anfang 2025 verließ er schließlich das Parlament und beendete damit seine politische Karriere.
Gegenstand der Klage waren Äußerungen, die Klara Schedlich in ihrer eidesstattlichen Erklärung für den RBB getätigt hatte. Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg entschied, dass sie bestimmte Aussagen über Gelbhaar rechtmäßig wiederholen dürfe – trotz der zwischenzeitlichen Rücknahme einiger Vorwürfe.
Das Urteil stellt einen juristischen Erfolg für Schedlich dar und ermöglicht es ihr, an bestimmten Behauptungen festzuhalten. Gelbhaar, der seinen Sitz und seine Nominierung verlor, sah durch die Vorwürfe seine politische Laufbahn vorzeitig beendet. Der Fall zeigt, welche langfristigen Folgen öffentliche Anschuldigungen haben können – selbst wenn sie später widerlegt werden.






