Gericht stoppt Deutsche Bahn: Keine Datenpflicht für günstige Tickets mehr
Ronald KramerGericht stoppt Deutsche Bahn: Keine Datenpflicht für günstige Tickets mehr
Ein aktuelles Gerichtsurteil verändert den Verkauf von ermäßigten Bahntickets in Deutschland. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschied, dass die Praxis der Deutschen Bahn, persönliche Kontaktdaten für Sparpreis- und Super-Sparpreis-Tickets zu verlangen, gegen Datenschutzbestimmungen verstößt. Die Entscheidung ist nun rechtskräftig und wird künftige Käufe beeinflussen.
Im Mittelpunkt des Verfahrens stand die Regelung der DB Fernverkehr AG an den Ticketschaltern. Kunden, die die günstigsten Tarife erwerben wollten, wurden aufgefordert, eine E-Mail-Adresse oder Telefonnummer anzugeben. Das Gericht urteilte, dass diese Pflicht gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstoße.
Laut dem neuen Urteil dürfen Reisende beim Kauf dieser ermäßigten Tickets nicht mehr zur Herausgabe solcher Daten gezwungen werden. Das im Juli 2025 ergangene Urteil bestätigt, dass die zwangsweise Datenerhebung für Sparpreis- und Super-Sparpreis-Tickets unzulässig ist.
Das Gericht äußerte sich nicht dazu, wie sich die bisherige Praxis konkret auf Kunden an den Schaltern auswirkte. Dennoch hebt die Entscheidung die Verpflichtung auf und sorgt so für mehr Privatsphäre bei allen, die diese Tickets persönlich erwerben.
Die Konsequenz: Fahrgäste können Sparpreis- und Super-Sparpreis-Tickets nun ohne die Angabe unnötiger persönlicher Daten kaufen. Die Deutsche Bahn muss ihre Abläufe an die gerichtliche Vorgabe anpassen. Die Änderung gilt sofort für alle betroffenen Ticketverkäufe.






