Gericht stoppt Linke: Unbelegte Parkinson-Vorwürfe gegen AfD-Politiker verboten
Cathleen HövelGericht stoppt Linke: Unbelegte Parkinson-Vorwürfe gegen AfD-Politiker verboten
Ein deutsches Gericht hat zwei Kreisverbände der Linken verurteilt, nachdem diese Teile einer Pressemitteilung erneut veröffentlicht hatten, in der AfD-Politikern vorgeworfen wurde, die Parkinson-Symptome eines Abgeordneten verspottet zu haben. Das Oberlandesgericht Rostock stellte fest, dass die Vorwürfe unbelegt seien und die Persönlichkeitsrechte der betroffenen AfD-Mitglieder verletzten.
Der Streit begann während einer Landtagssitzung im April 2025, als der Linke-Abgeordnete Dirk Bruhn die Anschuldigungen gegen AfD-Vertreter erhob. Im Mittelpunkt des Falls stand eine Pressemitteilung der Linken, in der Bruhns Vorwurf wiederholt wurde, AfD-Politiker hätten seine Parkinson-Symptome nachgeahmt. Dreizehn AfD-Abgeordnete, darunter der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Enrico Schult, beantragten eine einstweilige Verfügung mit der Begründung, die Behauptungen seien falsch und rufschädigend. Ein früherer Antrag war vom Landgericht Rostock teilweise abgelehnt worden, doch das Oberlandesgericht verbot der Linken nun, die umstrittenen Passagen erneut zu veröffentlichen.
Die Richter urteilten, dass Politiker zwar scharfe Kritik hinnehmen müssten, persönliche Beleidigungen ohne Belege jedoch eine rechtliche Grenze überschritten. Sie verwiesen auf das Fehlen von Zeugen und äußerten Zweifel an der Wahrheit der Vorwürfe. Der AfD-Abgeordnete Thore Stein begrüßte die Entscheidung und warf der Linken vor, wissentlich falsche Behauptungen zu verbreiten, um politische Gegner zu diffamieren.
Schult bezeichnete das Urteil als Bestätigung dafür, dass die Linke keinerlei Beweise für ihre Anschuldigungen vorlegen konnte. Die Gerichtsentscheidung bestätigt, dass die Persönlichkeitsrechte der Kläger durch die fraglichen Äußerungen rechtswidrig verletzt wurden.
Das Urteil untersagt den beiden Kreisverbänden der Linken, die umstrittenen Vorwürfe zu wiederholen. Zudem setzt es ein Präzedenzfall für die Grenzen politischer Kritik, wenn es um unbelegte persönliche Angriffe geht. Die betroffenen AfD-Abgeordneten haben damit rechtlichen Schutz gegen eine weitere Verbreitung der Vorwürfe erlangt.






