Hertz verliert Prozess: 40-Euro-Strafengebühr für Mietwagen unzulässig
Ronald KramerHertz verliert Prozess: 40-Euro-Strafengebühr für Mietwagen unzulässig
Ein deutsches Gericht hat gegen den Autovermieter Hertz entschieden – wegen der Abwicklung von Verkehrs- und Parkstrafen für Mietwagen. Das Unternehmen darf Kunden nach einem Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main keine pauschale Bearbeitungsgebühr von 40 Euro mehr in Rechnung stellen, da die entsprechende Klausel als unangemessen eingestuft wurde. Der Richterspruch folgt auf eine Klage von Verbraucherschutzorganisationen, die unklare und inkonsistente Vertragsbedingungen beanstandet hatten.
Das Urteil betrifft Mietwagenbuchungen über die deutsche Website von Hertz, wo je nach Standort unterschiedliche Bedingungen gelten. Gleichzeitig bleibt ein ähnlicher Fall beim Konkurrenten Sixt weiter strittig, nachdem Verbraucherschützer Berufung eingelegt hatten.
Das Frankfurter Gericht erklärte die 40-Euro-Gebühr von Hertz für unwirksam, da sie nicht den tatsächlichen Verwaltungskosten entspreche. Zudem hätten Kunden keine Möglichkeit gehabt, die Gebühr anzufechten, was die Klausel nach deutschem Recht als unzulässig erscheinen lässt. Das Urteil bezieht sich konkret auf Mietwagen in Barcelona, wo Hertz andere Vertragsbedingungen anwandte als in Deutschland.
Auf der Website von Hertz können Fahrzeuge in verschiedenen Ländern gebucht werden, wobei für jeden Standort separate Regelungen zur Strafenabwicklung gelten. Das Gericht wies das Argument des Unternehmens zurück, wonach Auslandsmieten von einer anderen Tochtergesellschaft verwaltet würden, und machte Hertz für alle Verträge verantwortlich, die über die deutsche Plattform abgeschlossen werden. Der Autovermieter hat inzwischen Berufung eingelegt, sodass das Urteil noch nicht rechtskräftig ist.
In einem vergleichbaren Fall hatte das Landgericht München eine ähnliche Klausel in den Mietverträgen von Sixt zunächst bestätigt. Allerdings hat die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) Berufung eingelegt, sodass auch dieser Streit noch nicht endgültig entschieden ist.
Durch das Frankfurter Urteil darf Hertz die 40-Euro-Gebühr vorerst nicht mehr durchsetzen, bis über die Berufung entschieden ist. Kunden, die über die deutsche Website Fahrzeuge im Ausland gemietet haben, können nun gegen ungerechtfertigte Gebühren vorgehen. Der Ausgang des Verfahrens könnte Präzedenzfall dafür werden, wie Autovermietungen künftig strafenbezogene Gebühren in ihren Verträgen gestalten.






