Hessen vereinfacht Rückabwicklung der Corona-Soforthilfen bis Jahresende
Ronald KramerHessen vereinfacht Rückabwicklung der Corona-Soforthilfen bis Jahresende
Hessen finalisiert derzeit seinen Bericht über die Corona-Soforthilfen, die während der Pandemie an Unternehmen und Freiberufler ausgezahlt wurden. Bis Ende des Jahres muss das Bundesland einen Abschlussbericht an die Bundesregierung übermitteln. Um den Prozess für betroffene Branchen zu erleichtern, haben die Behörden neue Vereinfachungen eingeführt.
Zwischen März und Juni 2020 hatte Hessen Notfallgelder verteilt, um Unternehmen und Solo-Selbstständige zu unterstützen, die mit Liquiditätsengpässen kämpften. Die Hilfen richteten sich vor allem an Dienstleister, die Gastronomie, den Einzelhandel und das Gesundheitswesen – die genaue Zahl der Empfänger bleibt jedoch unklar. Nun haben das Hessische Wirtschaftsministerium und das Regierungspräsidium Kassel in Absprache mit den Bundesbehörden das Meldeverfahren vereinfacht.
Das aktualisierte Verfahren umfasst verlängerte Fristen, zinslose Ratenzahlungen, Stundungen, Erlasse sowie ausgesetzte Rückforderungen. Ein strukturiertes elektronisches System übernimmt die Bearbeitung der Meldungen, wobei auch informelle Fristverlängerungen möglich sind. Stand 22. August 2025 wurden 6.889 Berichte geprüft, in 3.606 Fällen wurde auf eine Rückforderung verzichtet.
Zudem prüfen die Behörden eine mögliche Anhebung der De-minimis-Grenze, die derzeit bei 500 Euro liegt. Die Änderungen sollen den Verwaltungsaufwand verringern, ohne die bundesweiten Vorgaben zu vernachlässigen.
Der Abschlussbericht muss bis Jahresende vorliegen und markiert damit das Ende der Überprüfung der Corona-Hilfen in Hessen. Bisher wurde in mehr als der Hälfte der bearbeiteten Fälle auf Rückforderungen verzichtet. Das Land passt die Verfahren weiterhin an, um Unternehmen zu entlasten, die sich noch von den Pandemie-Folgen erholen.