17 June 2026, 19:23

Neue Pflicht: Stornierungsbutton für Online-Verträge ab 19. Juni

Anfang des Widerrufsrechts-Buttons: So einfach lassen sich unbeabsichtigte Online-Käufe rückgängig machen

Neue Pflicht: Stornierungsbutton für Online-Verträge ab 19. Juni

Ab dem 19. Juni tritt eine neue Regelung für Online-Unternehmen in Kraft: Sie müssen auf ihren Websites einen deutlich gekennzeichneten „Stornierungsbutton“ für digitale Verträge anzeigen. Die Änderung soll Verbrauchern die Kündigung von Vereinbarungen erleichtern.

Die Vorgabe geht auf eine EU-Richtlinie zurück, wobei jedes Mitgliedland selbst über die Umsetzung entscheidet. In Deutschland gilt die Regelung für alle Verträge, die unter deutsche Gerichtsbarkeit fallen, nachdem die Richtlinie in nationales Recht übernommen wurde.

Der Stornierungsbutton muss mindestens so leicht auffindbar sein wie der ursprüngliche Vertragsabschluss. Verbraucher erhalten nach der Nutzung sofort eine Bestätigung – etwa per E-Mail –, die als Nachweis für die Kündigung dient.

Das gesetzliche Widerrufsrecht bleibt unverändert und beträgt in der Regel 14 Tage ab Vertragsunterzeichnung oder Warenlieferung. Fehlt der Button jedoch, kann sich die Widerrufsfrist auf bis zu 12 Monate und 14 Tage verlängern.

Ab dem 19. Juni muss der Button auf allen betroffenen Websites sichtbar sein. Unternehmen, die die Regel missachten, riskieren, dass sich für Verbraucher das Kündigungsfenster verlängert. Ziel der Neuerung ist mehr Transparenz und Benutzerfreundlichkeit bei der Online-Vertragskündigung.

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