08 May 2026, 20:17

Neues Gesetz entlastet Pflegeheime – doch Ärzte zahlen die Rechnung

Plakat zur Nurses Week 2020 mit zwei Fotos von Krankenschwestern links und dem Text "Mitgefühl, Expertise, Vertrauen" rechts sowie einem Logo unten rechts.

Neues Gesetz entlastet Pflegeheime – doch Ärzte zahlen die Rechnung

Ein neuer Gesetzentwurf in Deutschland soll es Ärzten ermöglichen, Rezepte für Bewohner von Pflegeheimen direkt an die Apotheke zu übermitteln. Die Änderung ist Teil des Apothekenversorgungs-Weiterentwicklungsgesetzes (ApoVWG) und zielt darauf ab, den bürokratischen Aufwand für Pflegeeinrichtungen zu verringern. Kurzfristig könnte die Umstellung jedoch zusätzliche Kosten und Mehrarbeit für Arztpraxen mit sich bringen.

Bisher müssen Pflegeheime Rezepte bei Ärzten abholen und an Apotheken weiterleiten. Die neue Regelung schafft diesen Schritt ab, spart den Einrichtungen damit Zeit und Geld. Das Ministerium rechnet mit jährlichen Einsparungen von rund 5 Millionen Euro, da die Heime die Zustellung nicht mehr selbst übernehmen müssen.

Gleichzeitig bedeutet die Änderung mehr Arbeit für die Ärzte: Jede elektronische Verordnung erfordert eine zusätzliche halbe Minute für Prüfung und Versand. Da 90 Prozent der Pflegeheimbewohner über Versorgungsverträge abgedeckt sind, entstehen so pro Bewohner 36 Übermittlungen im Jahr. Die Mehrbelastung wird die Arztpraxen voraussichtlich 9,7 Millionen Euro an Personalkosten zusätzlich kosten.

Insgesamt fällt die finanzielle Bilanz negativ aus – mit einer Nettobelastung von 4,7 Millionen Euro. Technische Maßnahmen stellen sicher, dass Pflegeheime weiterhin Benachrichtigungen über Rezepte erhalten, sofern ein Bewohner nicht widerspricht. Dieses System dient als Übergangslösung, bis die Heime bis zum 1. Januar 2029 in den Fachdienst integriert sind.

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Die Neuregelung reduziert zwar den Verwaltungsaufwand für Pflegeheime, erhöht aber die Kosten für Ärzte. Während die Heime 5 Millionen Euro sparen, führt die Mehrarbeit für das medizinische Personal zu Nettoausgaben von 4,7 Millionen Euro. Die Maßnahme bleibt bis zur vollständigen Einbindung in den Fachdienst im Jahr 2029 in Kraft.

Quelle