13 June 2026, 00:22

Neues Standortsicherungsgesetz 2025 entlastet energieintensive Unternehmen mit Milliardenhilfen

Standortabsicherungsgesetz 2025 (SAG 2025)

Neues Standortsicherungsgesetz 2025 entlastet energieintensive Unternehmen mit Milliardenhilfen

Das Standortsicherungsgesetz 2025 ist als vorübergehende Regelung für die Jahre 2025 und 2026 in Kraft getreten. Es führt ein Förderprogramm ein, das energieintensive Unternehmen bei der Bewältigung steigender Strom- und indirekter CO₂-Kosten unterstützen soll. Die Europäische Kommission hat bereits die Förderrichtlinien für das Programm genehmigt.

Das Programm erstattet einen Teil der Strom- und indirekten CO₂-Ausgaben für berechtigte Unternehmen. Anspruchsberechtigt sind Betriebe, die pro Standort jährlich mehr als eine Gigawattstunde Strom verbrauchen. Sie können Zuschüsse in Höhe von bis zu 75 Prozent ihrer tatsächlichen indirekten CO₂-Kosten erhalten, wobei die maximale jährliche Förderung auf 75 Millionen Euro pro Kalenderjahr begrenzt ist.

Um förderfähig zu sein, müssen Unternehmen mindestens 80 Prozent der erhaltenen Mittel in Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Dekarbonisierung investieren. Zudem sind sie verpflichtet, ein Energieaudit durchzuführen oder ein Energiemanagement- bzw. Umweltmanagementsystem einzuführen. Weitere Informationen zu den Voraussetzungen und zur Antragstellung finden sich auf der Website der Förderbank aws.

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Ziel des Programms ist es, die finanzielle Belastung für Unternehmen mit hohem Energieverbrauch zu verringern und gleichzeitig nachhaltige Praktiken zu fördern. Unternehmen, die die Kriterien erfüllen, erhalten für zwei Jahre Unterstützung im Rahmen der genehmigten Richtlinien. Die Auflagen des Programms stellen sicher, dass die Mittel direkt in langfristige Effizienzsteigerungen fließen.

Quelle