Rechtswissenschaftler fordert Reform: Schwarzfahren soll nicht immer bestraft werden
Cathleen HövelRechtswissenschaftler fordert Reform: Schwarzfahren soll nicht immer bestraft werden
Die Debatte über die Strafverfolgung von Schwarzfahrern hat an Schärfe gewonnen, nachdem der Rechtswissenschaftler Helmut Frister Reformen gefordert hat. Er argumentiert, dass die aktuellen Regelungen die Gerichte unnötig belasten und das Strafrecht nicht als letztes Mittel einsetzen. Seine Vorschläge zielen darauf ab, zwischen Bagatelldelikten und schweren Verstößen klarer zu unterscheiden.
Frister wies darauf hin, dass in Deutschland jede vierte Ersatzfreiheitsstrafe auf Schwarzfahren zurückgeht. Diese Zahl belege, wie stark die Justiz mit geringfügigen Fällen überlastet sei. Zudem betonte er, dass 2024 jeder achte gemeldete Fall von Schwarzfahren den Fernverkehr betraf.
Eine vollständige Abschaffung des § 265a des Strafgesetzbuchs lehnt Frister jedoch ab. Stattdessen spricht er sich gegen eine pauschale Streichung aus und verwirft Pläne, Schwarzfahren zu einer bloßen Ordnungswidrigkeit herabzustufen. Sein Standpunkt: Strafrechtliche Konsequenzen sollten bei schweren Verstößen – etwa im Fernverkehr – erhalten bleiben.
Gleichzeitig plädiert er dafür, einfaches Schwarzfahren – ohne gewaltsames Überwinden von Zugangsschranken – nicht als Straftat zu behandeln. Nur besonders verwerfliches Verhalten, so Frister, solle strafrechtlich verfolgt werden. Seine Reformvorschläge zielen darauf ab, die Gerichte zu entlasten, ohne die Ahndung der schwerwiegendsten Fälle aufzuweichen.
Fristers Pläne könnten die Handhabung von Schwarzfahren in Deutschland grundlegend verändern. Die Reformen würden die Gerichte entlasten, indem sie sich auf die schwersten Verstöße konzentrieren. Wer im Fernverkehr ohne Ticket fährt, müsste jedoch weiterhin mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.






