Rentenkommission plant schrittweise Erhöhung des Renteneintrittsalters bis 68 Jahre
Cathleen HövelRentenkommission plant schrittweise Erhöhung des Renteneintrittsalters bis 68 Jahre
Die Rentenkommission der Bundesregierung schlägt eine weitere Anhebung des Renteneintrittsalters vor. Die Bundesregierung beabsichtigt, diese Änderungen umzusetzen, was bedeutet, dass die meisten Arbeitnehmer länger arbeiten müssen, bevor sie ihre Rente beziehen können.
Nach den aktuellen Regelungen geht jeder, der nach 1964 geboren wurde, mit 67 Jahren in Rente – unabhängig von Beruf oder Arbeitsjahren. Die Kommission möchte das Renteneintrittsalter nun an die Lebenserwartung koppeln. Bis 2041 müssten Arbeitnehmer bis 67,5 Jahre warten, bis 2051 sogar bis 68 Jahre.
Zudem empfiehlt die Kommission, die Möglichkeit einer abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren abzuschaffen. Bundeskanzler Friedrich Merz argumentiert, dass diejenigen, die später ins Berufsleben einsteigen, weniger eingezahlt hätten als diejenigen, die mit 16 Jahren beginnen und 45 Jahre durchgehend arbeiten.
Arbeitnehmer in körperlich anstrengenden Berufen könnten Schwierigkeiten haben, das neue Renteneintrittsalter zu erreichen. Die Vorschläge sehen eine „individuelle Gesundheitsbewertung“ vor, die in solchen Fällen einen früheren Rentenbeginn ermöglichen soll. Akademiker, die in der Regel mehr verdienen und länger leben, würden von höheren Renten über mehr Jahre im neuen System profitieren.
Falls umgesetzt, würden die Änderungen für die meisten Deutschen längere Arbeitszeiten bedeuten. Besonders betroffen wären Menschen ohne Hochschulabschluss. Zudem würde der Zusammenhang zwischen Renteneintrittsalter und Beitragsjahren entfallen.
