28 June 2026, 02:18

Sparkasse muss 66.000 Euro Schadensersatz wegen verlorener Girokarte zahlen

OLG Frankfurt: Bank haftet für Diebstahl von EC-Karte in Transit

Sparkasse muss 66.000 Euro Schadensersatz wegen verlorener Girokarte zahlen

Ein deutsches Gericht hat entschieden, dass die Sparkasse einem Kunden Schadensersatz leisten muss, nachdem Unbekannte mit seiner verlorenen Girokarte unautorisierte Abbuchungen von dessen Konto getätigt hatten. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main urteilte, dass die Bank für den Verlust von knapp 66.000 Euro haftet. Das Urteil schafft einen Präzedenzfall für Fälle, in denen Karten bereits vor Erhalt durch den Kunden abhandenkommen.

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Der Fall begann Ende Juni 2019, als der Kläger bei der Sparkasse ein neues Girokonto eröffnete und fast 300.000 Euro darauf überwies. Die Bank schickte die zugehörige Girokarte per Post an seine Frankfurter Adresse. Noch bevor die Karte eintraf, hoben zwei unbekannte Personen zwischen dem 30. Juni und 27. August 2019 in 210 Transaktionen insgesamt fast 220.000 Euro ab.

Der Kläger befand sich in dieser Zeit im Ausland und bemerkte den Betrug erst nach seiner Rückkehr. Er sperrte das Konto umgehend. Die Sparkasse erstattete zunächst einen Teil des Schadens, verweigerte jedoch die Rückerstattung der verbleibenden 66.000 Euro.

Ein Landgericht wies die Klage zunächst ab, doch der 17. Zivilsenat des Oberlandesgerichts hob dieses Urteil auf. Die Richter urteilten, der Kläger habe keine grobe Fahrlässigkeit begangen, da ihm das genaue Versanddatum der Karte nicht bekannt gewesen sei. Zudem könne er keine Sorgfaltspflichten verletzt haben, da er die Karte nie in Besitz genommen habe.

Das Oberlandesgericht bestätigte, dass Banken die Kosten für unautorisierte Transaktionen tragen müssen, wenn eine Karte auf dem Postweg verloren geht. Die Sparkasse behält sich vor, gegen das Urteil vor dem Bundesgerichtshof Revision einzulegen. Die Entscheidung klärt die Verantwortung der Banken in solchen Fällen.

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