Steuerbonus für Elektro-Dienstwagen: 75 Prozent Abschreibung ab Juli 2025 möglich
Cathleen HövelSteuerbonus für Elektro-Dienstwagen: 75 Prozent Abschreibung ab Juli 2025 möglich
Neue Steuerregel ermöglicht Unternehmen höhere Abschreibungen für Elektro-Dienstwagen im ersten Jahr
Ab dem 1. Juli 2025 können Unternehmen den Großteil der Kosten für Elektro-Firmenwagen bereits im ersten Jahr abschreiben. Die Änderung gilt für Neu- und Gebrauchtfahrzeuge. Betriebe können 75 Prozent des Kaufpreises sofort geltend machen, weitere Abschreibungen verteilen sich über die folgenden fünf Jahre.
Die Förderung zielt auf Käufe ab, nicht auf klassische Leasingverträge. Allerdings können Unternehmen mit Vollamortisations-Leasing unter bestimmten Bedingungen ebenfalls profitieren.
Sofortabschreibung von 75 Prozent ab Juli 2025 Ab dem 1. Juli 2025 dürfen Unternehmen, die Elektro-Dienstwagen erwerben, 75 Prozent der Kosten im ersten Jahr absetzen. Die Sonderabschreibung sinkt im zweiten Jahr auf 10 Prozent, gefolgt von 5, 5, 3 und 2 Prozent in den darauffolgenden vier Jahren. Die Regelung umfasst alle Elektrofahrzeuge – ob neu oder gebraucht.
Die meisten Leasingverträge qualifizieren sich nicht für die Sonderabschreibung. Bei einem Vollamortisations-Leasing wird das Fahrzeug jedoch als Vermögenswert in der Bilanz des Unternehmens ausgewiesen. Diese Leasingform beinhaltet Raten, die sowohl den Kaufpreis als auch die Finanzierungskosten decken. Nach Ablauf der Leasingdauer oder der letzten Rate kann der Leasingnehmer entscheiden, ob er das Fahrzeug behält, weiter nutzt oder verkauft.
Anreiz für die Umstellung auf Elektroflotten Ziel der Neuregelung ist es, Unternehmen zum Umstieg auf elektrische Fuhrparks zu motivieren. Sie gilt nicht für klassische Leasingverträge, bei denen das Fahrzeug im Eigentum des Leasinggebers bleibt. Nur bei Käufen oder Vollamortisations-Leasing, bei denen der Leasingnehmer wirtschaftlich Eigentümer des Fahrzeugs wird, greift der Steuerbonus.
Deutliche Entlastung bei Anschaffungskosten Die aktualisierten Abschreibungsregeln senken die Anfangsinvestitionen für Unternehmen, die in Elektrofahrzeuge investieren. Berechtigte Betriebe können im ersten Jahr erhebliche Steuervorteile geltend machen, weitere Abschreibungen folgen in den Folgejahren. Die Regelung gilt ab Mitte 2025 ausschließlich für Käufe oder Vollamortisations-Leasingverträge.






