Telematikinfrastruktur: Frist für Therapeuten und Hilfsmittelanbieter bis 2027 verlängert
Philip BinnerTelematikinfrastruktur: Frist für Therapeuten und Hilfsmittelanbieter bis 2027 verlängert
Die deutsche Bundesregierung hat die Frist für Therapeuten und Anbieter medizinischer Hilfsmittel zur Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) des Landes verschoben. Ursprünglich für Januar 2026 vorgesehen, gilt nun der 1. Oktober 2027 als neuer Stichtag. Als Hauptgrund für die Verlängerung nannten Beamte Verzögerungen bei der Einführung des elektronischen Rezepts für Therapie- und Heilmittel.
Von der Fristverlängerung betroffen sind rund 90.000 Leistungserbringer. Der ursprüngliche Plan sah vor, dass sich alle Therapeuten und Anbieter medizinischer Hilfsmittel bis Anfang nächsten Jahres an die TI anschließen müssten. Nun haben sie fast zwei zusätzliche Jahre Zeit, um die Vorgaben umzusetzen.
Die Verschiebung stößt auf gemischte Reaktionen. Der Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten begrüßt den Schritt und argumentiert, dass so mehr Zeit bleibe, die Infrastruktur zu optimieren. Gleichzeitig wirbt das Deutsche Ärzteabrechnungszentrum dafür, die TI bereits auf freiwilliger Basis frühzeitig einzuführen.
Ein großer IT-Dienstleister, die Cherry GmbH, rechnet aufgrund der Verzögerung mit Millionenverlusten. Das Unternehmen hatte mit einer schnelleren Umsetzung des E-Rezept-Systems gerechnet.
Mit dem neuen Termin bis Oktober 2027 bleibt den Anbietern nun mehr Zeit für die Integration in die TI. Die Entscheidung der Regierung folgt anhaltenden technischen und logistischen Herausforderungen bei der Einführung der elektronischen Rezepte. Die Fristverlängerung soll einen reibungsloseren Übergang für alle Beteiligten ermöglichen.






