10 May 2026, 16:16

Winterchaos auf Deutschlands Straßen: Pendler riskieren Lohnabzüge durch Verspätungen

Große Gruppe von Menschen, die mit Schirmen auf einer Straße gehen, während sie an einer Klimademo in Deutschland teilnehmen.

Winterchaos auf Deutschlands Straßen: Pendler riskieren Lohnabzüge durch Verspätungen

Eisige Temperaturen und glatte Straßen sorgen in ganz Deutschland für massive Verspätungen bei Berufspendlern. Arbeitgeber warnen ihre Mitarbeiter nun, sich besser vorzubereiten – oder riskieren sonst Lohnabzüge bei häufigem Zuspätkommen.

Starker Schneefall und rutschige Verhältnisse haben die morgendlichen Pendlerströme ausgebremst, sodass viele Beschäftigte Mühe haben, pünktlich zur Arbeit zu erscheinen. Nach deutschem Recht dürfen Arbeitgeber das Gehalt kürzen oder unbezahlte Stunden verbuchen, wenn Mitarbeiter wegen wetterbedingter Verspätungen wiederholt zu spät kommen.

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Das Prinzip des Annahmeverzugs im Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 275 und 326) besagt, dass Unternehmen nicht für ausgefallene Arbeitszeit aufkommen müssen, wenn die Verspätungen außerhalb ihres Einflussbereichs liegen. Kann ein Betrieb jedoch wegen Schnee oder Eis nicht öffnen, behalten die Beschäftigten gemäß den Regeln zum Betriebsrisiko Anspruch auf vollen Lohnausgleich.

Arbeitnehmer werden dazu aufgerufen, bei winterlichen Bedingungen früher loszufahren und ihren Arbeitgeber umgehend zu informieren, falls sie Verspätungen erwarten. Wer seine Planung nicht anpasst, riskiert Abmahnungen oder finanzielle Sanktionen bei wiederholtem Zuspätkommen.

In extremen Kältephasen müssen Beschäftigte nun zusätzliche Fahrzeit einplanen, um Lohnkürzungen zu vermeiden. Zwar dürfen Arbeitgeber bei wetterbedingten Betriebsschließungen keine Gehälter einbehalten, doch wer sich nicht auf die Bedingungen einstellt und mehrfach unvorbereitet zu spät kommt, muss mit Abzügen rechnen. Das Gesetz legt die Verantwortung bei den Arbeitnehmern selbst – sie müssen ihre Routinen an die harten Winterverhältnisse anpassen.

Quelle