Bayern stellt Steuer-Vorauszahlungserinnerungen ein – was jetzt gilt
Ronald KramerBayern stellt Steuer-Vorauszahlungserinnerungen ein – was jetzt gilt
Das bayerische Landesamt für Steuern stellt die Versendung von Vorabzahlungserinnerungen an Steuerzahler ein. Diese Änderung tritt sofort in Kraft und bringt das Bundesland damit in Einklang mit einer Praxis, die in den übrigen deutschen Ländern bereits üblich ist. Als Gründe für die Entscheidung nannten die Behörden steigende Kosten sowie den Umstieg auf digitale Zahlungsmethoden.
Bayern war das letzte Bundesland gewesen, das noch schriftliche Mahnungen für Steuer-Vorauszahlungen verschickt hatte. Da andere Regionen diesen Service bereits abgeschafft hatten, kommt die Anpassung nicht überraschend. Das Finanzamt begründete den Schritt damit, dass die mit dem papierbasierten Verfahren verbundenen Ausgaben nicht mehr tragbar seien.
Um den Prozess zu vereinfachen, empfehlen die Behörden nun die Nutzung des SEPA-Lastschriftverfahrens. Dieses System überweist die fälligen Beträge automatisch und macht manuelle Erinnerungen überflüssig. Im Rahmen der Umstellung werden künftig auch keine Zahlschein-Vordrucke mehr mit dem amtlichen Schriftverkehr versandt.
Betroffene Steuerzahler erhalten ab sofort keine Benachrichtigungen mehr über anstehende Fristen. Das Amt rät dringend dazu, auf das Lastschriftverfahren umzusteigen, um Säumniszuschläge zu vermeiden.
Die Änderung beseitigt einen langjährigen Verwaltungsaufwand für bayerische Steuerpflichtige. Wer bisher auf papierbasierte Erinnerungen angewiesen war, muss nun selbst aktiv werden und Daueraufträge einrichten. Das Finanzamt erwartet durch die Neuerung eine höhere Effizienz bei gleichzeitig sinkenden unnötigen Kosten.






