22 April 2026, 20:24

Eingestellte Beleidigungsermittlungen entlasten ÖRR-Blog-Betreiber Jonas Müller

Titelseite der deutschen Zeitung "Weitpreubliche Zeitung" vom 13. November 1939 mit einer Gruppe von Menschen in traditioneller deutscher Kleidung in einer feierlichen Umgebung.

Eingestellte Beleidigungsermittlungen entlasten ÖRR-Blog-Betreiber Jonas Müller

Die Staatsanwaltschaft Bamberg hat das Verfahren wegen Beleidigung gegen Jonas Müller, den Betreiber des ÖRR-Blogs, eingestellt. Im Mittelpunkt stand seine Berichterstattung über Hamado Dipama, eine Person der Öffentlichkeit, der mit einem umstrittenen Instagram-Beitrag in Verbindung gebracht worden war. Müller begrüßte die Entscheidung nach monatelanger rechtlicher Unsicherheit.

Eine Notfall-Spendenaktion hatte zuvor 15.000 Euro eingeworben, um seine Anwaltskosten zu decken – ein Zeichen für die finanzielle Belastung durch den Fall.

Der Streit begann, als Müllers Blog über Dipamas Interaktion mit einem Afrokratie-Instagram-Post berichtete. Der ursprüngliche Beitrag hatte weiße Menschen als "Neandertaler" bezeichnet, wurde später jedoch geändert. Müller veröffentlichte später einen zweiten Artikel, in dem er infrage stellte, ob Dipama seinen Flüchtlingsstatus behalten könne, falls er 2025 nach Burkina Faso zurückkehre.

Müller beschrieb die Ermittlungen als emotional zermürbend. Zudem kritisierte er die seiner Ansicht nach ungleiche Belastung in Beleidigungsklagen, bei denen Angeklagte oft hohe Kosten und Stress tragen müssten. Trotz der Belastung wies er Vorwürfe zurück, der Fall sei ein Angriff auf seine Medienkritik gewesen.

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Dipama hat an anderer Stelle ähnliche juristische Schritte eingeleitet und Beleidigungsklagen gegen das Magazin Cicero sowie das Nachrichtenportal Apollo eingereicht.

Mit der Einstellung des Verfahrens muss Müller keine weiteren rechtlichen Konsequenzen fürchten. Der Fall hatte die Herausforderungen bei der Berichterstattung über Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens und die Navigation durch das Beleidigungsrecht aufgezeigt. Das Ergebnis ermöglicht es Müller, seine Arbeit ohne die Drohung einer Verfolgung fortzusetzen.

Quelle