Frankfurter Gericht weist Befangenheitsantrag gegen Richter zurück
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat einen Antrag auf Ablehnung eines vorsitzenden Richters wegen Besorgnis der Befangenheit zurückgewiesen. Der Kläger hatte argumentiert, die Äußerungen des Richters ließen auf Voreingenommenheit schließen. Das Urteil ist nun rechtskräftig, eine weitere Anfechtung ist nicht mehr möglich.
Im Mittelpunkt des Verfahrens stand ein Streit über die rechtliche Begründung des Richters, die ein Prozessbevollmächtigter als „rührselig“ bezeichnete. Der Richter verwies daraufhin auf sein berufliches Verhalten und berief sich auf ein „christliches Menschenbild“ als Leitlinie für seine Überlegungen. Der Kläger beantragte daraufhin seine Ablehnung mit dem Vorwurf möglicher Befangenheit.
Das Gericht prüfte die Aussagen des Richters und sah darin keinen Anlass für Kritik. Zudem urteilte es, dass der Bezug auf christliche Werte seine Unparteilichkeit nicht in Frage stelle. Vielmehr betonte die Entscheidung, dass solche Werte die Auslegung des Grundgesetzes prägen können.
Der vollständige Wortlaut des Urteils wird auf der Website des Gerichts unter www.rv.hessenrecht.hessen.de veröffentlicht.
Mit der Abweisung des Ablehnungsantrags bleibt der Richter weiter mit dem Fall betraut. Die Entscheidung des Gerichts bestätigt, dass seine Äußerungen keine richterlichen Standards verletzten. Gegen dieses Urteil sind keine weiteren Rechtsmittel mehr möglich.






