15 April 2026, 22:17

Gericht stoppt Apotheken-Kooperationen mit fragwürdigen Online-Rezeptplattformen

Plakat, das zeigt, dass Amerikaner zwei bis drei Mal mehr für dieselben Medikamente gezahlt haben als andere Länder, mit Bildern von Medikamentenflaschen und einer Spritze.

Gericht stoppt Apotheken-Kooperationen mit fragwürdigen Online-Rezeptplattformen

Ein aktuelles Gerichtsurteil hat Apotheken in Alarmbereitschaft versetzt – es geht um ihre Verbindungen zu digitalen Rezeptplattformen. Das Landgericht Berlin II entschied, dass Apotheken rechtliche Konsequenzen drohen, wenn solche Dienste unzulässige Werbung betreiben. Die Entscheidung unterstreicht wachsende Bedenken, wie Online-Plattformen verschreibungspflichtige Medikamente – darunter auch medizinisches Cannabis – in möglicherweise rechtswidriger Weise bewerben.

Im Mittelpunkt des Verfahrens stand die Plattform DoktorABC, die es Patient:innen ermöglicht, nach dem Ausfüllen eines Online-Fragebogens verschreibungspflichtige Arzneimittel auszuwählen. Das Gericht urteilte, dass dieses Geschäftsmodell gegen bestehende Werbeverbote verstößt – selbst wenn keine konkreten Medikamente namentlich genannt werden. Der Bundesgerichtshof hatte bereits klargestellt, dass solche Verbote unabhängig davon gelten, ob einzelne Präparate oder ganze Medikamentenkategorien beworben werden.

Apotheken wurden gewarnt, dass sie nicht mit Plattformen zusammenarbeiten dürfen, die Patient:innen gezielt zu bestimmten Anbietern lenken. Eine solche Praxis untergräbt den gesetzlichen Grundsatz der freien Apothekenwahl. Die Apothekerkammer Nordrhein (AKNR), die Aufsichtsbehörde für Apotheker:innen, betonte, dass Apotheken für diese Verstöße haftbar bleiben – selbst wenn sie die Plattformen nicht selbst betreiben.

Das Urteil macht deutlich, dass Apotheken nun prüfen müssen, ob ihre digitalen Partner die gesetzlichen Vorgaben einhalten. Wer sich nicht von illegaler Werbung distanziert, riskiert Klagen und könnte im Extremfall sogar die Betriebserlaubnis verlieren. Zudem bestätigt die Entscheidung, dass bereits die Bewerbung von Medikamenten für bestimmte Krankheitsbilder – ohne Nennung konkreter Wirkstoffe – als unzulässige Werbung gilt.

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Die richterliche Entscheidung setzt strengere Grenzen dafür, wie Apotheken mit Online-Rezeptdiensten kooperieren dürfen. Plattformen wie DoktorABC müssen nun ihre Praktiken ändern oder mit rechtlichen Schritten rechnen. Apotheken, die mit nicht konformen Anbietern zusammenarbeiten, könnten ihre Zulassung verlieren, wenn sie nicht handeln.

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