17 March 2026, 08:16

Hessen startet digitale Antragstellung für Soziales Entschädigungsrecht als zweites Bundesland

Plakat, das das erschwingliche Verbindungsprogramm bewirbt, mit Text, der besagt, dass über 15 Millionen Haushalte eingeschrieben sind, um bei High-Speed-Internet zu sparen, und einem Logo.

Hessen startet digitale Antragstellung für Soziales Entschädigungsrecht als zweites Bundesland

Hessen ist das zweite deutsche Bundesland, das eine digitale Antragstellung für Soziales Entschädigungsrecht einführt. Das neue Online-System ermöglicht es Betroffenen, Unterstützung bequem von zu Hause aus und zu jeder Zeit zu beantragen. Damit folgt Hessen Schleswig-Holsteins Vorbild, das diesen Prozess bereits früher eingeführt hatte.

Die digitale Plattform entstand in Zusammenarbeit zwischen der Regierungspräsidiums Gießen und dem Hessischen Ministerium für Soziales und Integration. Ziel ist es, den Zugang zu sozialer Hilfe zu erleichtern – insbesondere für Menschen in schwierigen Lebenssituationen.

Das Soziale Entschädigungsrecht unterstützt Opfer sexualisierter Gewalt, häuslicher Gewalt und Menschenhandel. Dazu gehören medizinische Versorgung, psychologische Beratung sowie finanzielle Hilfen.

Künftig soll die Plattform um weitere kommunale Sozialleistungen erweitert werden. Ein integrierter Leistungsfinder hilft Nutzenden dabei, ihre Anspruchsberechtigung für verschiedene Hilfsangebote zu prüfen.

Das Online-System ist nun voll funktionsfähig und bietet eine schnellere und unkompliziertere Möglichkeit, Unterstützung zu beantragen. Während Hessen und Schleswig-Holstein diesen Service bereits eingeführt haben, haben bis März 2026 keine weiteren Bundesländer konkrete Pläne für eine Nachahmung bekannt gegeben. Die Umstellung markiert einen Schritt hin zu einer stärkeren Digitalisierung im Sozialwesen.

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