Hessen will Israels Existenzrecht-Leugnung strafbar machen – ein historischer Vorstoß
Philip BinnerHessen will Israels Existenzrecht-Leugnung strafbar machen – ein historischer Vorstoß
Hessens Ministerpräsident Boris Rhein hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Leugnung des Existenzrechts Israels unter Strafe stellen soll. Der Vorschlag, der am 8. Mai in den Bundesrat eingebracht werden soll, zielt auf bestimmte Parolen und Symbole ab, die mit Antisemitismus in Verbindung stehen. Sollte er verabschiedet werden, wäre dies eine bedeutende Änderung des deutschen Rechts, da solche Handlungen derzeit nicht strafbar sind.
Der Entwurf sieht eine Ergänzung des § 130 des Strafgesetzbuchs um einen neuen Absatz vor. Demnach könnte die Aberkennung von Israels Existenzrecht oder der Aufruf zu dessen Beseitigung mit bis zu fünf Jahren Haft oder einer Geldstrafe geahndet werden. Explizit genannt werden Parolen wie "Vom Fluss bis zum Meer, Palästina wird frei" und "Es gibt nur einen Staat – Palästina 48" als strafbare Äußerungen.
Das Gesetz würde zudem die Darstellung der israelischen Flagge oder des Davidsterns in einer Weise unter Strafe stellen, die zu antisemitischer Gewalt aufstacheln könnte. Allerdings sind Ausnahmen für ultraorthodoxe Juden vorgesehen, die Israel aus religiösen Gründen ablehnen – sie würden nicht verfolgt. Politische Forderungen nach einer "Ein-Staaten-Lösung" blieben ebenfalls unter den geplanten Regelungen legal.
Der Zeitpunkt der Vorlage ist symbolträchtig: Der Entwurf wird am 8. Mai, dem Jahrestag der Befreiung Deutschlands vom Faschismus, im Bundesrat eingebracht. Bei Zustimmung würde der Text an den Bundestag weitergeleitet, wo er weiter beraten und möglicherweise verabschiedet werden könnte.
Ziel des Vorhabens ist es, eine rechtliche Lücke zu schließen, indem bestimmte Formen antiisraelischer Rhetorik und Symbolik zu Straftatbeständen erklärt werden. Bei Verabschiedung würde das Gesetz strengere Strafen für Handlungen vorsehen, die als antisemitische Hetze gewertet werden, während religiöse und politische Debatten unter klar definierten Bedingungen weiterhin erlaubt blieben. Die Entscheidung des Bundesrats wird zeigen, ob der Entwurf in die nächste legislative Phase gelangt.






