23 April 2026, 20:19

Lörrach verschärft Prostitutionsregeln: Straßenstrich verboten, Bordelle eingeschränkt

Schwarze und weiße Karte des Sanitären Bezirks von Chicago, die die städtischen Grenzen und Textdetails zeigt.

Lörrach verschärft Prostitutionsregeln: Straßenstrich verboten, Bordelle eingeschränkt

Lörrach führt strengere Regeln für Prostitution ein

Nach der Zustimmung des Stadtrats zu einer überarbeiteten Sperrgebietsverordnung wird Lörrach künftig schärfere Vorschriften für die Prostitution umsetzen. Die neuen Maßnahmen sollen klarere rechtliche Rahmenbedingungen schaffen und gleichzeitig sensible Bereiche schützen. Die Behörden arbeiteten eng mit der örtlichen Polizei und dem Regierungspräsidium Freiburg zusammen, um die Richtlinie auszugestalten.

Die aktualisierte Verordnung verbietet die Straßenprostitution in der gesamten Stadt. Zudem werden Bordelle und ähnliche Betriebe auf zwei ausgewiesene Gewerbegebiete beschränkt. 20 kommerzielle Zonen bleiben für solche Einrichtungen weiterhin tabu.

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Privat angebotene Dienstleistungen, bei denen Kunden Wohnungen aufsuchen ("In-Call"), bleiben größtenteils erlaubt, wenn auch mit bestimmten Einschränkungen. Kurzzeitwohnungen, die mit Prostitution in Verbindung stehen, werden von den neuen Regeln jedoch nicht direkt erfasst. Aktuell liegen in Lörrach keine Anträge für neue Bordelle vor.

Der Stadtrat wird die Verordnung am 28. April 2026 offiziell beschließen. Nach Veröffentlichung im Staatsanzeiger treten die Regelungen sofort in Kraft.

Die überarbeitete Richtlinie verschärft die Kontrolle darüber, wo prostitionsnahe Betriebe ansässig sein dürfen. Gleichzeitig bleiben legale Wege für In-Call-Dienstleistungen erhalten, während die Anbahnung auf der Straße untersagt wird. Die Behörden begründen die Änderungen damit, eine Balance zwischen Regulierung und dem Schutz wichtiger städtischer Bereiche herzustellen.

Quelle