23 April 2026, 00:22

Neue Friedhofssatzung: Mehr Optionen, höhere Gebühren – was sich 2026 ändert

Ein Friedhof mit zahlreichen Grabsteinen, Blumen, einer fernen Wand, Strommasten mit Drähten, Bäumen und einem bewölkten Himmel.

Neue Friedhofssatzung: Mehr Optionen, höhere Gebühren – was sich 2026 ändert

Überarbeitete Friedhofssatzung steht zur Abstimmung im Stadtrat

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Am 29. April 2026 soll eine überarbeitete Friedhofssatzung im Stadtrat zur Abstimmung stehen. Die Änderungen zielen darauf ab, Gebühren anzupassen, neue Bestattungsmöglichkeiten einzuführen und die Finanzierung der örtlichen Friedhöfe zu verbessern. Die Stadt rechnet durch die Neuregelungen mit jährlichen Mehreinnahmen von etwa 54.500 Euro.

Die vorgeschlagene Satzung sieht mehrere zentrale Neuerungen vor. Urnenrasengräber dürfen künftig doppelt belegt werden, zudem können Angehörige individuelle Grabzeichen anbringen. Ebenfalls neu ist ein separater Bereich für "Engelskinder" – Kinder, die vor oder kurz nach der Geburt verstorben sind –, für den keine zusätzlichen Kosten für die trauernden Familien anfallen.

Die Gebühren für Grabstellen steigen, wobei die Stadt weiterhin einen Teil der Kosten subventioniert. Gleichzeitig sinken einige Nutzungsentgelte für Einrichtungen, da die Preiskalkulation aktualisiert wurde. Die Kostendeckungsquote für die Aufbahrungshalle steigt jedoch von 40 auf 60 Prozent.

Die Anpassungen spiegeln die gestiegene Inflation wider und zielen auf eine vollständige Kostendeckung bei Verwaltungs- und Bestattungsdienstleistungen ab. Die Verantwortlichen betonen, dass es um ein transparenteres und nachhaltigeres Finanzierungsmodell für die Unterhaltung der städtischen Friedhöfe gehe.

Falls die neuen Regelungen beschlossen werden, treten sie nach der Abstimmung im April in Kraft. Familien müssen dann zwar höhere Grabgebühren zahlen, erhalten aber auch mehr Bestattungsoptionen. Die Änderungen sollen die steigenden Kosten ausgleichen, ohne die Zugänglichkeit der Dienstleistungen für die Bürger zu beeinträchtigen.

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