Strengere Regeln für Wundauflagen: Was Ärzte und Patienten jetzt wissen müssen
Sigmund FreudenbergerStrengere Regeln für Wundauflagen: Was Ärzte und Patienten jetzt wissen müssen
Neue Regeln für die Verordnung von Wundauflagen in Deutschland in Kraft getreten
In Deutschland gelten seit Kurzem neue Vorschriften für die Verordnung von Wundauflagen. Ärztinnen und Ärzte müssen nun bei der Verschreibung das genaue Produkt sowie den Hersteller angeben. Die Änderungen sollen klarstellen, welche Verbände von den Krankenkassen erstattet werden.
Wundauflagen zählen zu den Medizinprodukten und können auf Kosten der Krankenversicherung verordnet werden. Anders als bei Medikamenten ist eine elektronische Verschreibung jedoch noch nicht möglich. Stattdessen müssen Ärzte Papierrezepte ausstellen, auf denen die Wundauflage und die Pharmazentralnummer (PZN) des Herstellers deutlich angegeben sind.
Apotheken sind nicht verpflichtet zu prüfen, ob die verordnete Wundauflage den neuen Regelungen entspricht. Sie dürfen genau das abgeben, was der Arzt oder die Ärztin verschrieben hat, da für diese Produkte weder Rabattverträge noch Austauschregelungen gelten. Dies vereinfacht das Verfahren für Apotheker und Patientinnen und Patienten gleichermaßen.
Eine Übergangsregelung ermöglicht es, dass bestimmte Wundversorgungsprodukte, die nicht im Anlage V der Arzneimittelrichtlinie aufgeführt sind, bis Ende 2026 weiter erstattet werden. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) wird weitere Produkte auf eine mögliche Aufnahme prüfen. Bis dahin sorgt eine Schonfrist dafür, dass bestimmte Behandlungen weiterhin von den Krankenkassen übernommen werden.
Die aktualisierten Vorschriften beseitigen Unklarheiten bei der Verordnung von Wundauflagen, ohne den Zugang zu notwendigen Behandlungen einzuschränken. Während Ärzte präzise Angaben machen müssen, entfallen für Apotheken zusätzliche Kontrollen. Die Übergangsphase stellt sicher, dass Patientinnen und Patienten weiterhin erstattungsfähige Versorgungsleistungen erhalten, während weitere Produkte geprüft werden.






