24 March 2026, 18:18

Überladener Lkw verliert Räder auf A45 – Fahrer mit gefälschten Papieren festgestellt

Schwarzes und weißes Foto eines Schwerlastanhängers mit einer 14-Tonnen-Kapazität.

Überladener Lkw verliert Räder auf A45 – Fahrer mit gefälschten Papieren festgestellt

Lkw mit Anhänger auf A45 bei Langenselbold nach Radverlust zum Notstopp gezwungen

Ein Lkw mit Anhänger musste auf der Autobahn A45 bei Langenselbold eine Notbremsung einleiten, nachdem sich zwei Räder gelöst hatten. Ursache für den Vorfall war eine extreme Überladung – sowohl das Zugfahrzeug als auch der Anhänger überschritten die gesetzlich zulässigen Gewichtsgrenzen deutlich. Verletzt wurde zum Glück niemand, doch die Situation hätte weitaus schwerwiegender enden können.

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Wie sich herausstellte, war der Anhänger um 34 Prozent überladen: Statt der erlaubten 2.700 Kilogramm wog er 3.630 Kilogramm. Noch gravierender war die Überlastung des Zugfahrzeugs – mit 11.270 Kilogramm lag es mehr als 50 Prozent über der zulässigen Grenze von 7,5 Tonnen. Die Ermittler bestätigten, dass das extreme Gewicht zum Abbrechen der Räder führte.

Nach dem Vorfall wurde der Anhänger abgeschleppt. Ein Ersatzfahrzeug desselben Unternehmens traf später ein, um die ursprünglich transportierten Gerüstteile zu übernehmen. Bei den weiteren Kontrollen deckten die Behörden zusätzliche Unregelmäßigkeiten beim Fahrer auf.

Der Mann konnte keinen gültigen Reisepass vorlegen und besaß einen gefälschten kroatischen Personalausweis, was den Verdacht auf illegalen Aufenthalt in Deutschland weckte. Er fuhr im Auftrag seines Arbeitgebers – ein möglicher Hinweis auf illegale Beschäftigung. In der Folge wurden gegen ihn mehrere Strafverfahren wegen des Verdachts auf illegalen Aufenthalt und Urkundenfälschung eingeleitet.

Dem Unternehmen drohen nun Anklagen wegen Überschreitung der zulässigen Gewichtsgrenzen im Straßenverkehr. Der Fahrer bleibt wegen Verstößen gegen das Aufenthalts- und Arbeitsrecht in der Untersuchung. Das Unternehmen muss sich für die Überladung verantworten, die eine erhebliche Gefahr für die Verkehrssicherheit darstellte. Die Behörden haben bereits Maßnahmen ergriffen, doch von den zuständigen Stellen in Hessen liegt bisher keine weitere Stellungnahme vor.

Quelle