Hessen reformiert Feiertagsgesetz – doch das Tanzverbot an Karfreitag bleibt
Ronald KramerLand will Feiertagsgesetz reformieren - Streit um Tanzverbot - Hessen reformiert Feiertagsgesetz – doch das Tanzverbot an Karfreitag bleibt
Hessens jahrzehntealtes Feiertagsgesetz steht vor einer Reform – doch eine langjährige Regel bleibt bestehen: Das Verbot öffentlichen Tanzens an Karfreitag wird trotz Forderungen nach seiner Abschaffung nicht gelockert. Ein Entwurf der geplanten Änderungen wird derzeit in den Ministerien geprüft.
Innenminister Roman Poseck (CDU) stellte die Reformpläne im Landtag vor. Sein Vorschlag zielt darauf ab, Bürokratie abzubauen und rechtliche Unklarheiten im geltenden Gesetz aus dem Jahr 1971 zu beseitigen. Das traditionelle Tanzverbot an Karfreitag jedoch bleibt unangetastet.
FDP-Chef Stefan Naas hatte sich für eine Lockerung des Verbots ausgesprochen und mit dem Argument der persönlichen Freiheit plädiert. Er schlug vor, Veranstaltungen bis in die frühen Stunden des Karfreitags zu ermöglichen. Poseck wies den Vorschlag jedoch als kurzsichtig zurück und lehnte jede Änderung der Regelung ab.
Der CDU-Abgeordnete Stefan Schneider verteidigte die bestehenden Einschränkungen. Er betonte, dass Feiertage wie Karfreitag zur Bewahrung der kulturellen Identität beitrügen und nicht verwässert werden dürften. Der Reformentwurf wird nun weiter beraten, bevor er nach der Sommerpause im Landtag diskutiert wird.
Die Reform wird ohne Änderungen am Karfreitags-Tanzverbot voranschreiten. Die endgültige Entscheidung liegt beim Landtag, der den Entwurf noch in diesem Jahr prüfen wird. In keinem anderen Bundesland gibt es derzeit öffentliche Debatten über eine ähnliche Lockerung der dortigen Tanzverbote.






