Sachsens umstrittenes KI-Überwachungsgesetz spaltet Politik und Rechtsexperten
Ronald KramerSachsens umstrittenes KI-Überwachungsgesetz spaltet Politik und Rechtsexperten
Ein geplantes KI-Überwachungsgesetz in Sachsen hat eine Debatte über dessen Rechtmäßigkeit und Praxistauglichkeit ausgelöst. Der Gesetzentwurf sieht vor, die Befugnisse der Polizei auszuweiten, um Gesichtserkennung, Online-Gesichtssuchen und automatisierte Datenanalysen einzusetzen. Kritiker warnen, dass dies gegen verfassungsmäßige Rechte und den Datenschutz verstoßen könnte.
Der Entwurf ermöglicht es der sächsischen Polizei, KI-Tools für die Auswertung von Überwachungsaufnahmen, die Suche nach Gesichtern im Internet sowie automatisierte Entscheidungsprozesse zu nutzen. Zudem ist die Weitergabe von Daten an Dritte zur Schulung von KI-Modellen vorgesehen – allerdings bleiben Bedenken, ob eine spätere Löschung dieser Daten tatsächlich überprüfbar ist.
Rechtsexperten wurden hinzugezogen, um die Vereinbarkeit des Gesetzentwurfs mit deutschem und EU-Recht zu bewerten. Professor Hartmut Aden, von der Linken nominiert, hinterfragte, ob die geplanten Maßnahmen zur Gesichtserkennung mit dem Grundgesetz und dem EU-KI-Gesetz in Einklang stehen. Professor Matthias Bäcker von der Universität Mainz erklärte zwar, viele umstrittene Passagen seien überarbeitet worden, doch einige Probleme bestünden weiterhin.
Die politische Opposition zeigt sich entschlossen. Valentin Lippmann von den Grünen bezeichnete den Entwurf als einen "Frontalangriff auf unsere Freiheitsrechte" und argumentierte, die geplanten KI-Befugnisse gingen über vertretbare Grenzen hinaus. Auch Rico Gebhardt von der Linken zweifelte die Verfassungsmäßigkeit bestimmter KI-Regelungen sowie deren praktische Umsetzbarkeit an.
Die Regierungsminderheitskoalition verfügt über 13 Stimmen zu wenig für eine Mehrheit und lehnt eine Zusammenarbeit mit der AfD ab, was die Verabschiedung des Gesetzes unsicher macht. Vertreter der sächsischen Polizei betonten hingegen, wie wichtig Vertrauen sei, um Sicherheitsmaßnahmen mit individuellen Freiheitsrechten in Einklang zu bringen.
Die Zukunft des Gesetzes bleibt aufgrund rechtlicher Bedenken und politischer Gräben ungewiss. Sollte es verabschiedet werden, stünde der Polizei ein erweitertes KI-gestütztes Überwachungsinstrumentarium zur Verfügung – doch Kritiker warnen vor möglichen Diskriminierungen und Verstößen gegen die Privatsphäre. Die Diskussion dreht sich nun darum, ob die vorgesehenen Schutzmechanismen ausreichen, um Missbrauch zu verhindern.






