Testzentrum gewinnt Millionen-Streit gegen Kassenärztliche Vereinigung Hessen

Ronald Kramer
Ronald Kramer
2 Min.
Ein Plakat mit der Aufschrift "Ab nächster Woche mehr kostenlose Covid-Tests auf CovidTests.gov" in fetter, weißer Schrift auf blauem Hintergrund.Ronald Kramer

Millionenstreit um Coronatests in Hessen: Betreiber von Testzentren muss vorerst nicht zahlen - Testzentrum gewinnt Millionen-Streit gegen Kassenärztliche Vereinigung Hessen

Ein Betreiber eines COVID-19-Testzentrums in Hessen hat einen Rechtsstreit um die Rückforderung von 56 Millionen Euro gewonnen. Das Hessische Verwaltungsgericht urteilte, dass die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KV Hessen) ihre Forderung nicht ausreichend begründet habe. Im Mittelpunkt des Streits stehen Testleistungen, die während der Pandemie zwischen Dezember 2020 und Februar 2023 erbracht wurden.

Die KV Hessen hatte auf die vollständige Rückzahlung der 56 Millionen Euro bestanden und dabei auf Unregelmäßigkeiten bei Abrechnungen und Leistungsnachweisen verwiesen. Sie argumentierte, die Unterlagen des Unternehmens belegten nicht die Einhaltung der Vorschriften. Das Gericht kam jedoch zu dem Schluss, dass die KV Hessen ihre Forderung nach Rückerstattung des gesamten Betrags nicht hinreichend belegt habe.

Das Verwaltungsgericht Gießen gab dem Betreiber teilweise recht und entschied, dass vorerst 25 Millionen Euro nicht zurückgezahlt werden müssten. Trotz dieses Teilerfolgs bleibt jedoch offen, ob für bestimmte Verstöße noch Teilrückzahlungen verlangt werden können. Beide Seiten haben inzwischen Revision beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof eingelegt.

Während der Pandemie betrieb das Unternehmen mehrere Teststellen in ganz Hessen. Seine Abläufe gerieten in die Kritik, nachdem Unstimmigkeiten in den Unterlagen Zweifel an der Richtigkeit der abgerechneten Leistungen aufkamen. Das Gericht urteilte schließlich, dass einzelne Verstöße in der Dokumentation keine vollständige Rückforderung der Gelder rechtfertigten.

Vorerst muss das Unternehmen die von der KV Hessen geforderten 56 Millionen Euro nicht zurückzahlen. Der Fall ist damit jedoch noch nicht endgültig geklärt, da die Revisionen noch ausstehen. Die endgültige Entscheidung hängt von einer weiteren rechtlichen Prüfung der Abrechnungsmängel und des Ausmaßes etwaiger nachgewiesener Verstöße ab.

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